AGB - Limousinen Service Toplimo

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Nach Ihrer erfolgten Zusage des Auftrages per Mail Tel oder SMS,
erhalten Sie von uns, sofern das gewünschte Datum und die Auftragszeit
noch verfügbar sind, eine Auftragsbestätigung/Rechnung mit der Bitte,
diese sowie die AGB's auf der Homepage durchzulesen und uns allfällige Änderungen mitzuteilen.
Nachstehende Vertrags- und Zahlungsbedingungen anerkennt der Kunde durch Erteilung eines Auftrages per Mail Tel oder SMS als rechtlich bindend.
Bei nicht Erfüllen des Vertrages ohne unser Verschulden,
behalten wir uns die Rechnung's-Stellung vor.
Bei einer Absage des Kunden bis 5 Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung
werden 50% des Betrages verrechnet
und innerhalb der letzten 5 Tage vor der Auftragsdurchführung wird 100% des Auftrages verrechnet.
Kost und Logis des Chauffeurs (wenn mit Übernachtung), Fährtickets, Bahnverladekosten oder sonstige Gebühren
und zusätzlicher Aufwand, gehen auf Rechnung des Kunden.
Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen durch Fahrgäste,
sind von diesen zu übernehmen. Dies beinhaltet unter anderem auch jegliche Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten und Dachverkleidungen, sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen. Wir bitten Sie, die Füsse nicht auf die Bar, Fenster und Polster zu legen. Bei Beschädigungen erfolgt die Zahlung sofort.
In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen, können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig ablehnen. In diesem Fall wird keine Rechnungsstellung unsererseits erfolgen. Ist einer der oben aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines Auftrags ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend,
dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Wir übernehmen in diesem Fall nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden. Die Art des Heim-Transportes der Kunden wird durch uns festgelegt. Ansprüche auf Schadenersatz, von uns nicht genehmigte Transporte oder Aufenthaltskosten sowie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle einer Panne der Limousine.
Vom Kunden verursachter Mehraufwand infolge Änderungen während der Fahrt, wird zusätzlich verrechnet. Jede weitere angefangene Stunde (ausserhalb der abgemachten Zeit) wird mit einem Aufpreis von 150 Fr. (Lincoln) und 200 Fr.(Hummer) verrechnet. Bei Verspätungen, die durch Stau verursacht werden (ausser bei Lehrfahrten) gilt der Aufpreis trotzdem.
Es dürfen max. 8 Personen mitfahren. Für selber mitgebrachte Getränke verrechnen wir einen Aufpreis von 50 Fr.
In unseren Fahrzeugen ist das Essen verboten.
Es ist dem Chauffeur jederzeit erlaubt, die Fahrt abzubrechen, wenn die Fahrgäste sich nicht an die allgemeinen Benimmregeln halten.
Bei Fahrten ins Ausland ist die Person, welche die Fahrt gebucht hat verantwortlich, dass alle mitfahrenden Personen einen gültigen Pass oder ID auf sich tragen und es den Personen auch erlaubt ist, die Grenze zu überschreiten.
UNSERE FAHRZEUGE SIND ABSOLUTE NICHTRAUCHERFAHRZEUGE.
Es können jedoch jederzeit (sofern es der Zeitplan zulässt) Raucherpausen eingelegt werden.




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